Hier findest Du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GoMo. Diese Informationen können sich von Zeit zu Zeit ändern. 

Die PDF-Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das offizielle Dokument, das Deine vertragliche Beziehung mit GoMo regelt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Mobile Services ("AGB") gelten für alle Mobilfunkdienste und -produkte ("Dienst(e)"), die Salt Mobile SA ("GoMo") dem Kunden unter der Marke GoMo zur Verfügung stellt, soweit nicht für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Kundengruppe abweichende Regelungen bestehen.

Der Vertrag wird zwischen Ihnen und GoMo abgeschlossen. GoMo ist eine Marke der Salt. Das Vertragsverhältnis besteht aus (i) «Ihrem Vertrag mit uns», (ii) etwaigen Besonderen Geschäftsbedingungen, (iii) diesen AGB, (iv) Preislisten und der Gebührenliste für Zusatzleistungen sowie (v) Produktinformationen (zusammen «Vertrag»), welche in der Rangfolge (i) bis (v) gelten. Diese AGB ersetzen alle vorhergehenden Versionen.

Dienste: GoMo erbringt die Dienste entsprechend den jeweiligen Produktinformationen. Die Dienste sind ausschliesslich für den normalen Gebrauch (siehe Ziffer 6) und mit den hierfür vorgesehenen Geräten bestimmt. Sie sind für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der Dienste verantwortlich. GoMo bemüht sich, die ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste zur Verfügung zu stellen. GoMo kann jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit der Dienste garantieren. Darüber hinaus ist GoMo berechtigt, seine Dienste für eigene Zwecke wie Wartung, Upgrades oder Fehlerbehebung zu unterbrechen oder einzuschränken. GoMo ist berechtigt, das Erbringen eines Dienstes jederzeit entschädigungslos einzustellen.

Geräte: Sie sind für Ihre Geräte und Ihr Zubehör verantwortlich, insbesondere in Bezug auf Einrichtung, Einstellung, Funktionstüchtigkeit und Kompatibilität mit den genutzten Netzwerken und Diensten und Rechtskonformität. Für bei GoMo gekaufte Geräte gelten die gesetzliche Gewährleistung und/oder die herstellerspezifische Garantie. GoMo kann die gesetzliche Gewährleistung dadurch erbringen, dass sie das Gerät oder Teile davon durch ein gleichwertiges Gerät oder Teile davon ersetzt (neu oder neuwertig) oder den Mangel behebt. Das Recht auf Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen. Ein Ersatzgerät ist vorbehaltlich Verfügbarkeit und kann nicht garantiert werden. Stellt Ihnen GoMo Ausrüstung oder ein Gerät zur Miete oder Leihe zur Verfügung, verbleibt die Ausrüstung oder das Gerät im Eigentum von GoMo. Sie sind verpflichtet, die Ausrüstung oder das Gerät unbeschädigt und innerhalb der von GoMo gesetzten Frist zurückzugeben. Im Falle einer Beschädigung oder Nichtrückgabe ist GoMo berechtigt, Ihnen den Wert der beschädigten oder nicht zurückgegebenen Ausrüstung oder des Geräts in Rechnung zu stellen.

SIM-Karten: Sie haften für alle infolge des Zugangs zu oder des Bezugs von Diensten anfallenden Gebühren, auch wenn die Dienste durch Dritte bezogen werden oder die Dienste blockiert sind.

Preise: GoMo kann die Erbringung der Dienste von Kreditlimiten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen. GoMo kann wiederkehrende Gebühren im Voraus in Rechnung stellen. Informationen über Preise, Tarife, Gebühren, Kosten für Roamingdienste und über kostenpflichtige Optionen sind auf unserer Website www.go-mo.ch oder in unseren Verkaufsstellen erhältlich. Beim Übergang auf ein ausländisches Netz erhalten Sie per SMS Informationen zu den maximalen Kosten für Roamingdienste. Bei gewissen Endgeräten ist der Empfang dieser SMS nicht möglich (z. B. Tablet, mobile Hotspots). Der Versand solcher SMS kann auf der Website my.go-mo.ch/de/home kostenlos abgestellt und erneut aktiviert werden. Sie können Roamingdienste auf my.go-mo.ch/de/home jederzeit kostenlos sperren resp. entsperren oder Kostenlimiten für Roamingdienste setzen resp. diese anpassen. Aufgrund möglicher zeitlicher Verzögerungen bei der Abrechnung von Tarifen für -Roamingdienste durch unsere Partner können die Limiten für Roamingdienste nicht immer garantiert werden.

Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind spätestens bis zu dem auf der Rechnung aufgeführten Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Enthält die Rechnung weder ein Fälligkeitsdatum noch eine Zahlungsfrist, ist sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum zu bezahlen. Rechnungen, die Sie nicht vor dem Fälligkeitsdatum schriftlich beanstanden, gelten als akzeptiert. Unbestrittene Gegenforderungen können verrechnet werden. Sollten Sie teilweise oder vollständig in Zahlungsverzug geraten, so kann GoMo Ihnen Verzugszinsen von 5% sowie für die erste Mahnung CHF 30.- und für jede weitere Mahnung bis zu 75.- in Rechnung stellen. Weiter kann GoMo die Dienste ohne Ankündigung entschädigungslos unterbrechen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. GoMo kann Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen beauftragen bzw. Forderungen an Dritte im In- und Ausland veräussern. Ferner sind Sie zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die GoMo oder Dritten, die das Inkasso betreiben, durch den Zahlungsverzug entstehen. In diesem Zusammenhang müssen Sie insbesondere die Bearbeitungsgebühren der Inkassobüros bezahlen. Detaillierte Informationen zu allen Gebühren finden Sie auf www.go-mo.ch/de/tarife.

Sie sind verpflichtet, GoMo Ihre aktuelle Vertragsadresse, Rechnungsadresse und E-Mail-Adresse mitzuteilen. GoMo ist berechtigt, vertragsrelevante Informationen per SMS, Brief, E-Mail oder andere elektronische Kommunikationsmittel an die zuletzt von Ihnen angegebene Adresse oder E-Mail zu senden. Sie sind verpflichtet, GoMo alle vertragsrelevanten Änderungen Ihrer Daten (insbesondere Ihres Namens und Ihrer Anschrift) unverzüglich mitzuteilen. Sollten Ihre Angaben zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvollständig oder unrichtig sein, oder sollten Sie es versäumen, GoMo über vertragsrelevante Änderungen ihrer Daten zu informieren, so kann GoMo die in Ziffer 6 genannten Massnahmen ergreifen.

Informationen über die Art und Weise, wie GoMo Ihre persönlichen Daten verarbeitet, finden Sie in der Datenschutzrichtlinie unter: www.go-mo.ch/de/datenschutzerklarung/ .

Sie können die Anzeige Ihrer Rufnummer (für jeden Anruf einzeln oder als Dauerfunktion) unterdrücken lassen, sofern dies mit vertretbarem Aufwand technisch möglich ist. Dieser Dienst ist nicht erhältlich für Anrufe bei Notrufnummern und beim GoMo Kundendienst. Sie können kostenlos die Sperrung abgehender Verbindungen mit kostenpflichtigen Mehrwertdiensten (090x Nummern, SMS- -Mehrwertdienste, Wap- und internetbasierte Mehrwertdienste, die Ihrer Telefonrechnung belastet werden) allgemein oder beschränkt auf 0900 und/oder 0901 und/oder 0906-Nummern und/oder SMS -Mehrwertdienste und/oder solche Dienste mit erotischem oder pornografischem Inhalt verlangen. Bei SMS -Mehrwertdiensten umfasst die Sperrung auch deren Empfang. Die standardmässig in unserem Netz vorgenommene Unterbindung von unlauteren Werbeanrufen können Sie unter my.go-mo.ch/de/home jederzeit deaktivieren resp. wieder aktivieren. Weitere Informationen, einschliesslich Informationen zu Vor- und Nachteilen der Unterbindung von unlauteren Werbeanrufen finden Sie auf www.go-mo.ch/de/rechtliche-hinweise.

Sie sind GoMo gegenüber allein verantwortlich und haftbar für die Nutzung der Dienste, den Inhalt der in Ihrem Namen von GoMo übermittelten oder verarbeiteten Informationen und der damit verbundenen Rechte verantwortlich, insbesondere auch im Falle einer missbräuchlichen Verwendung Ihrer Endgeräte, Anschlüsse oder Internetverbindungen bzw. SIM-Karten. Sind Sie verpflichtet Kontopasswörter und persönliche Identifikationscodes vertraulich zu behandeln sowie Ihre SIM-Karten sicher aufzubewahren. Bei drohender Gefahr missbräuchlicher Verwendung (z. B. im Falle des Verlustes oder Diebstahls Ihrer Endgeräte oder SIM-Karten) müssen Sie GoMo sofort benachrichtigen und diese Angaben schriftlich bestätigen. Sollten Sie dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommen, haften Sie für den gesamten entstehenden Schaden und Aufwand. Aus technischen Gründen kann kein vollständiger Schutz vor unerlaubten Zugriffen oder Abhören durch Dritte garantiert werden. GoMo haftet nicht für derartige Vorkommnisse.

Dienste werden Ihnen zum normalen privaten Gebrauch angeboten, so wie in den Produktinformationen und auf www.go-mo.ch/de definiert. Sollten Sie den normalen Gebrauch überschreiten oder gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verletzen, kann GoMo, ohne vorgängige Ankündigung oder Entschädigung, Massnahmen ergreifen, um die bestmögliche Servicequalität für alle Kunden sicherzustellen, insbesondere die Berechnung des Standardtarifs, den Wechsel auf einen anderen Preisplan, die Verringerung der Übertragungsrate und die Suspendierung der betroffenen Dienste. Beachten Sie diesbezüglich auch unsere Nutzungsrichtlinie hier.

Es ist Ihnen nicht gestattet, Dienste weiterzuverkaufen, die Dienste als Anbieter von Mehrwert-/Massenkommunikationsdiensten (z.B. Fax-Broadcasting, Call-Center) sowie von Spezialanwendungen (z.B. Gateways, Durchwahllösungen, M2M, Dauerverbindungen, Um-/Weiterleitung von Verbindungen auf Mehrwertdienst-, Kurz- oder Spezialnummern) zu verwenden. GoMo darf Dienste sofort beschränken, aussetzten oder beenden und/oder SIM-Karten, die in einer Weise verwendet werden, die nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, sofort deaktivieren oder den Vertrag kündigen.

Die Haftung für von GoMo fahrlässig verursachte direkte Schäden ist auf den Gegenwert der von Ihnen in den letzten zwölf Monaten bezahlten Dienste, höchstens jedoch auf CHF 20‘000.–, beschränkt. Jegliche weitere Haftung ist, soweit rechtlich zulässig, durch GoMo wegbedungen. Insbesondere ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte oder Folgeschäden (entgangener Gewinn, nicht erzielte Einsparungen, Nutzungsausfall etc.), Datenverlust und Schäden durch Downloads oder als Folge von unbefugter oder unrechtmässiger Nutzung der Dienste ausgeschlossen. Sie sind dafür verantwortlich, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Ihre Geräte und persönlichen Netzwerke vor unbefugtem Zugriff zu schützen. GoMo übernimmt keine Haftung für Spamming, Hacking, Virenübertragungen und sonstige Versuche Dritter, in von Ihnen verwendete Geräte und persönliche Netzwerke einzudringen, noch für dadurch verursachte Schäden. GoMo lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch eine vorübergehende oder dauerhafte Unterbrechung oder Verzögerung des Netzwerks oder der Dienste entstehen. GoMo ist nicht haftbar, wenn Dienste durch höhere Gewalt (Force Majeure) unterbrochen, eingeschränkt oder unmöglich gemacht werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Stromausfälle oder -mangellagen und Auswirkungen von Schadsoftware. GoMo übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für den Bezug von Diensten, Waren und Informationen Dritter, auch dann nicht, wenn GoMo das Inkasso für Drittforderungen durchführt.

GoMo gewährt Ihnen für die Dauer des Vertrags ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der Dienste gemäss dem Vertrag. Alle damit zusammenhängenden Rechte an geistigem Eigentum verbleiben alleine bei GoMo oder dem entsprechenden Lizenzgeber. Sie sind verpflichtet, die Weiterverbreitung jeglicher digitaler Inhalte zu unterlassen, für die Ihnen die Erlaubnis oder die dafür erforderlichen Rechte nicht durch den betreffenden Rechtsinhaber erteilt wurden und halten GoMo schadlos, sollten Sie geistige Eigentumsrechte eines Dritten verletzen.

Laufzeit: Der Vertrag tritt mit dem Datum Ihrer Unterschrift in Kraft, oder im Falle einer Online-Bestellung oder einer Bestellung über den GoMo-Kundendienst, zum Zeitpunkt der Erstellung des elektronischen Vertrags, vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. GoMo kann einen Vertrag nach eigenem Ermessen ablehnen. Sofern nicht anders vermerkt, so werden Verträge für die in «Ihr Vertrag mit uns» angegebene Mindestvertragsdauer geschlossen und verlängern sich danach fortlaufend um jeweils einen Monat. Die Mindestvertragsdauer wird ab dem Tag der Aktivierung oder nach erfolgter Portierung Ihrer Rufnummer berechnet, je nach dem welches Ereignis zuerst eintrifft.

Kündigung: Sofern nicht anders angegeben, können Verträge mit einer Frist von 60 Tagen zum Ende der Mindestvertragsdauer oder jeder Verlängerung derselben gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich oder telefonisch beim Kundendienst von GoMo zu erfolgen. Eine Kündigung kann frühestens 6 Monate vor Ende der Mindestvertragsdauer eingereicht werden. Wenn Sie mehrere Dienste von GoMo beziehen, ist genau anzugeben, welche Dienste gekündigt werden. Sollten Sie einen Dienst und/ oder den Vertrag kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf Gebührenrückerstattung. GoMo darf einzelne oder sämtliche Dienste frist- und entschädigungslos einstellen und den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen, falls Sie die Dienste rechts- oder vertragswidrig nutzen, falls das von GoMo betriebene Netz oder von Dritten betriebene Netze, die GoMo nutzt, durch Ihre Art der Nutzung der Dienste beeinträchtigt wird, falls Gründe zur Annahme bestehen dass Sie bei Vertragsabschluss unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben, falls Sie den Vertrag verletzen, falls eine behördliche Anordnung GoMo dazu verpflichtet oder falls überwiegende öffentliche Interessen vorliegen. Bei einer Kündigung während der Mindestvertragsdauer oder eine Verlängerung, oder im Falle einer Beendigung der Dienste oder Kündigung des Vertrags durch GoMo in Anwendung der vorliegenden Ziffer oder der Ziffer6, oder wenn Sie im Zahlungsverzug sind, kann GoMo die im Vertrag vorgesehenen Gebühren in Rechnung stellen. Sieht der Vertrag keine Gebühr vor, so sind Sie verpflichtet, die Kosten für die verbleibende Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder jeder Verlängerung dazu zu bezahlen sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 199.95. Die Kosten für die Restlaufzeit werden auf der Basis der unreduzierten Standardkosten berechnet und werden sofort zur Zahlung fällig. Haben Sie ein Gerät gekauft, so werden allenfalls ausstehende Abzahlungsraten sofort fällig. Zudem können Ihnen die im Angebot enthaltenen Geschenke und Extras in Rechnung gestellt werden. Sie können bei Vorliegen wichtiger Gründe den betreffenden Vertrag und allfällige Vertragsverlängerungen vorzeitig kündigen, insbesondere bei einer andauernden, wesentlichen Vertragsverletzung seitens GoMo, welche trotz angemessener Abmahnung nicht beseitigt wurde, oder bei einem dauerhaften Wegfall der Netzverfügbarkeit (ausgenommen bei höherer Gewalt). PrePay SIM-Karten werden deaktiviert, falls innerhalb von 435 Tagen weder gebührenpflichtige Aktivitäten (Anrufe, SMS, Datenverbindungen) stattfinden noch eine Wiederaufladung erfolgt. PrePay-Guthaben werden weder erstattet noch auf einen anderen Betreiber übertragen.

Vertragsänderungen: GoMo kann jederzeit die Dienste und/oder jegliche Teile des Vertrags (einschliesslich dieser AGB) und/oder Preise, Tarife, Gebühren, einschliesslich Abonnementsgebühren, ändern. Dies wird Ihnen in geeigneter Weise mitgeteilt, z. B. per SMS, Brief, E-Mail oder in einem Hinweis auf der Rechnung. Sollten Sie mit einer wesentlichen, für Sie in einer erheblichen Erhöhung oder Gesamtpreise resultierenden oder für Sie erheblich nachteiligen Änderung des Vertrags nicht einverstanden sein, sind Sie grundsätzlich berechtigt, den betreffenden Dienst innert 30 Tagen nach Mitteilung der Änderung schriftlich zu kündigen, es sei denn GoMo bietet Ihnen innert 14 Tagen seit Erhalt Ihrer Kündigungsmitteilung nach eigenem Ermessen an, die Dienste oder Bedingungen gemäss den bis zum Inkrafttreten der Änderung geltenden Bedingungen fortzuführen oder eine angemessene Entschädigung für die Nachteile zu leisten. Widersprechen Sie den Änderungen nicht innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung der Änderung, gelten diese als akzeptiert und gelten für sämtliche Dienste welche der Kunde bezieht und welchen Gegenstand der vorliegenden AGB sind. Sollte GoMo Preise, Tarife, Gebühren, inklusive Abonnementsgebühren, senken, so ist GoMo berechtigt, sämtliche vor der Senkung gewährten Rabatte anzupassen. GoMo ist berechtigt, nutzungsabhängige Tarife wie insbesondere Minuten-, Datenpreise und internationale Gespräche, Roaminggebühren, ohne vorherige Mitteilung zu ändern. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Mehrwertsteuer, Urheberrechtsabgaben), behördlichen Anordnungen sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern, gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen Sie nicht zur Kündigung. GoMo ist berechtigt, Preise, Tarife, Gebühren, inklusive Abonnementsgebühren, einmal jährlich der Teuerung anzupassen. Die Teuerung bestimmt sich gemäss dem vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte), aufgerundet auf den nächsten Franken. Als Ausgangsindex gilt der LIK vom 1. November 2023 und für die nachfolgenden Anpassungen der LIK gemäss dem Stand der letzten Anpassung gemäss vorliegender Bestimmung. Sollte GoMo in einem Jahr keinen Gebrauch von einer LIK-Anpassung machen bzw. nicht auf allen, sondern nur auf einzelnen Diensten, so verfällt dieses Recht nicht in den Folgejahren oder auf anderen Diensten. Solche Preisanpassungen berechtigen Sie nicht zur Kündigung der betreffenden Dienste oder des Vertrages. Von Ihnen gestellte Anträge auf Änderung der Dienste oder von Ihnen handschriftlich vorgenommene Abänderungen des Vertrags sind nur dann rechtsverbindlich, wenn GoMo diesen schriftlich zugestimmt hat. Scheitert die Portierung Ihrer Nummer zu GoMo aus nicht von uns zu vertretenden Gründen, erkennen Sie an, dass der Vertrag mit der Ihnen zugeteilten vorläufigen Rufnummer gilt. In diesem Falle schulden Sie die vertraglich vereinbarten Grund- und Nutzungsgebühren oder alternativ die für die vorzeitige Kündigung geschuldete Gebühr.

Übertragung: Jede Art der Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder aus Diensten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GoMo. GoMo darf den Vertrag oder einen Teil davon an Dritte übertragen und/oder Dritten die Verantwortung für die Erbringung der Dienste oder Teilen davon auferlegen.

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Lausanne oder Zürich bzw. Ihr Wohnsitz.

Renens, November 2023

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